Eine Zivilperson (auch Zivilist) ist eine Person, die während eines Krieges keinen Streitkräften oder sonstigen Kampforganisationen angehört. Sie trägt im Gegensatz zum Kombattanten keine militärische Uniform.
Diese Unterscheidung ist in Kriegszeiten wichtig, da die meisten Gesellschaften für den Fall eines bewaffneten Konflikts besondere Regeln zum Schutz der Zivilbevölkerung aufstellen.
Um die Unterscheidbarkeit von Zivilpersonen und Kombattanten zu ermöglichen, ist es den Zivilpersonen verboten, an Kampfhandlungen teilzunehmen bzw. Uniform oder Uniformteile zu tragen. Tun sie es dennoch, so werden sie als Partisanen bezeichnet und können als Kriegsverbrecher verurteilt werden.
Auch alle Nicht-Einsatzkräfte (bei Polizei oder Feuerwehr) als Zivilpersonen bezeichnet.