Von Verwandtschaft spricht man bei einem Verhältnis zwischen zwei Personen, bei der eine von der anderen biologisch abstammt oder die beide einen gemeinsamen Vorfahren haben. Neben dieser zugrunde liegenden Blutsverwandtschaft gibt es die rechtliche Verwandtschaft durch Feststellung der Elternschaft für ein nicht leibliches Kind. Die trifft Beispielsweise bei Adoption, Vaterschaftsanerkennung oder der Geburt nach Eizellspende zu.
Mit den Verwandten von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern besteht in den meisten Ländern keine rechtliche Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft, auch indirekte Verwandtschaft genannt.