Das Verhör oder auch die Vernehmung ist unter anderem im Strafprozessrecht die von Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten durchgeführte Befragung von Beschuldigten, Zeugen oder Sachverständigen zur Aufklärung eines Tatherganges oder im Zivilprozessrecht die vom Gericht durchgeführte Befragung von Klägern, Beklagten, Zeugen oder Sachverständigen zur Aufklärung des Sachverhaltes. Vernehmungen finden auch in anderen Verfahrensformen statt.
Auch beim Militär kann ein Verhör angeordnet werden, um von der befragten Person Erkenntnisse zu einem bestimmten Sachverhalt zu erlangen.