Ein Tatort ist in der Kriminalistik ein Ort, an dem ein Täter eine Straftat unmittelbar begangen hat.
Es ist der Ort, an dem ein Täter beim Begehungsdelikt gehandelt hat oder beim Unterlassungsdelikt hätte handeln müssen und der Taterfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters hätte eintreten sollen. Bei einer Straftat kann es durchaus mehrere Tatorte geben, wenn der Tathergang dies erforderlich machte.