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Ein Meineid ist ein falscher Eid vor Gericht oder möglichen anderen Stellen, die nach dem Gesetz zur Abnahme von Eiden befugt sind. Die Definition von "Meineid" lautet: "Eid, mit dem wissentlich, vorsätzlich etwas Unwahres beschworen wird“.

Der Meineid ist dabei von einem Eidbruch zu unterscheiden: Bei ihm tritt die Eidesverletzung nicht bereits im Moment der Eidesleistung ein, sondern erst im Nachhinein, durch Nichteinhaltung, wie Ants-Eiden und dergleichen.

Wer einen Meineid leistet und dessen überführt wird, muss in den meisten Fällen mit empfindlichen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.