Als Kollateralschaden wird im militärischen Sinn, in der räumlichen Umgebung eines Ziels entstehende an sich unbeabsichtigte oder eventuell in Kauf genommener Schaden aller Art bezeichnet. Meist wird der Begriff Kollateralschaden im militärischen Zusammenhang durch ungenauen oder überdimensionierten Waffeneinsatz im Krieg bei nicht-zivilen Aktionen verwendet. Beabsichtigte Schädigungen werden im Gegensatz zu Begleitschäden der militärischen Zieldefinition zugeordnet.