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Die Hochzeit - auch Eheschließung, Heirat, Vermählung oder Trauung – umfasst in Abhängigkeit von den jeweiligen religiösen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft vielfältige soziale und zivilrechtliche Verträge, religiöse und säkulare Riten, Zeremonien und Bräuche, sowie begleitende Feiern.

Die Eheschließung begründet die mit einer Ehe verbundenen umfangreichen sozialen und ökonomischen Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Partnern, Familien, Abstammungsgruppen oder Clans. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft markiert, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien statt. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die Legitimität etwaiger in der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in manchen Kulturkreisen hängen deren Geburtsrechte davon ab.

Die Hochzeit kann als Übergangsritus für das Brautpaar betrachtet werden. Im Laufe der Jahrhunderte haben sich, mitunter ziemlich schräge, Hochzeits-Bräuche entwickelt, die zumeist eine Nervenprobe und/oder eine Probe ihrer Geschicklichkeit bzw. für die Fähigkeit der Zusammenarbeit für das Brautpaar darstellen.