Als Gesetz wird im judikativen Sinn das der Oberbregriff für das Gesamtwerk aller Verhaltensregeln bezeichnet, nach denen sich die Gesellschaft eines Staates organisiert. Es gliedert sich desweiteren in Gesetze für die verschiedene Lebensbereiche auf.
Eine besondere Form ist sind Kriegsgesetze, die in einem Krieg zwischen souveränen Staaten zur Anwendung kommt. In ihm werden grundsätzlich die Regeln der Kriegsführung und die Rechtsprechung für Kombattanten geregelt.