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Als Geschworener wird, zumeist bei Gericht, bezeichnet:

  • In Österreich einen Laienrichter, der bei schweren Verbrechen und politischen Straftaten zunächst mit sieben anderen Geschworenen über die Schuldfrage und danach gemeinsam mit den drei Berufsrichtern über das Strafmaß entscheidet
  • In vielen Ländern ein Mitglied einer Laienrichterbank, die unabhängig vom Richter über die Schuld des Angeklagten entscheidet. In einigen Bundesstaaten entscheiden die Geschworenen auch über das Strafmaß. Er bildet zusammen mit anderen Geschworenen das Geschworenengericht. Diese Form von Geschworenen findet man häufig in den USA.
  • In Frankreich die jurés (französisch: Geschworene) der cour d'assises, des départementalen Strafgerichtes für schwere Verbrechen, eines Geschworenengerichtes mit Laienrichtern.
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