Der Begriff Gerechtigkeit bezeichnet in seinem Kern eine Tugend der Menschen. Gerechtigkeit ist nach dieser klassischen Auffassung ein Maßstab für ein individuelles menschliches Verhalten.
Die Grundbedingung dafür, dass ein menschliches Verhalten als gerecht gilt, ist, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Wobei in dieser Grunddefinition offen bleibt, nach welchen Wertmaßstäben zwei Einzelfälle als zueinander gleich oder ungleich zu gelten haben.
Allgemein wird Gerechtigkeit als positiv empfunden. Im strafrechtlichem Sinn bedeutet Gerechtigkeit auch Rechtstaatlichkeit, nach den jeweils gültigen und anerkannten Gesetzen.