Als Gatte bzw. Gattin wird eine natürliche Person bezeichnet, die durch Heirat mit einer anderen natürlichen Person förmlich verbunden ist. Diese Verbindung findet zumeist ihren Ausdruck in Zeremonien. Die rechtsgültige Auflösung der Ehe ist ihre Scheidung oder Aufhebung.
Im europäischen Kulturraum ist die Ehe traditionell lange Zeit als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden worden, in der beide Verantwortung füreinander übernehmen. Seit dem 21. Jahrhundert ist in manchen Ländern die Zivilehe als vom Staat geregelte und vermittelte Ehe auch für Partner gleichen Geschlechts geöffnet, die sogenannte gleichgeschlechtliche Ehe.