Ein Angeklagter ist auf der Erde eine natürliche Person, gegen welche eine Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist oder gegen die ein Strafbefehl erlassen worden ist.
Das bedeutet, dass ein Richter im Zwischenverfahren einen Beschuldigten für so verdächtig hält, dass er eine Verurteilung im Hauptverfahren als wahrscheinlich ansieht. Das Ermittlungsverfahren und das Zwischenverfahren sind zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen und es beginnt das Hauptverfahren.
Der Beschuldigte hat jederzeit das Recht auf den Beistand durch einen Verteidiger.
In der Hauptverhandlung können auch der gesetzliche Vertreter, der Ehegatte oder der Lebenspartner Beistand des Angeklagten sein. Sie sind auf Verlangen zu hören. Im Vorverfahren unterliegt die Zulassung solcher Beistände dem richterlichen Ermessen.