Als Absturz bezeichnet man verschiedene Arten von Flugunfällen. Der Begriff ist im Gegensatz zu Flugunfall nicht offiziell definiert. Zumeist wird mit dem Begriff Absturz ein Flugunfall bezeichnet, bei dem die Maschine ihre Flugfähigkeit verliert und nicht mehr kontrolliert gelandet werden kann. Auch Kontrollverlust bei bestehender Flugfähigkeit kann zum Absturz führen.
Entgegen der häufig anzutreffenden Befürchtung führt der Ausfall sämtlicher Triebwerke eines Luftfahrzeugs, etwa infolge von Treibstoffmangel, nicht zwangsläufig zu einem Absturz. Dabei wird jedoch die Erhaltung der Flugfähigkeit durch Geschwindigkeit mit dem Abbau von Flughöhe erkauft.
Bei Raumschiffen führt das Aussetzen von wichtigen Systemen bzw. ein Aussetzen der Energieerzeuger, im Regelfall zu einem Absturz, sofern sich das Objekt zu diesem Zeitpunkt im Bereich der Gravitation eines Himmelskörpers befindet. Ansonsten spricht man von einer Havarie.